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   OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2015 - 1 KN 1/15   

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OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2015 - 1 KN 1/15 (https://dejure.org/2015,64422)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.09.2015 - 1 KN 1/15 (https://dejure.org/2015,64422)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. September 2015 - 1 KN 1/15 (https://dejure.org/2015,64422)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 16.03.2010 - 4 BN 66.09

    Geringfügigkeit; Antragsbefugnis; Störfallbetrieb; Seveso-II-Richtlinie;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2015 - 1 KN 1/15
    Die Möglichkeit einer solchen "Konfliktverlagerung" hat die Gemeinde prognostisch zu beurteilen; sie scheidet aus, wenn der planerisch offen gelassene Konflikt absehbar in einem nachfolgenden Verfahren nicht sachgerecht lösbar ist (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 16.03.2010, 4 BN 66.09, NVwZ 2010, 1246; OVG Münster, Urt. v. 06.10.2011, 2 D 132/09, Juris [Rn. 14]).

    Die Gemeinde ist - überdies - berechtigt, die "Feinjustierung" von Lärmkonflikten auf nachfolgende (Bau-) Genehmigungsverfahren zu verlagern, wenn diese dort bei vorausschauender Betrachtung sachgerecht gelöst werden können (BVerwG, Beschl. v. 16.03.2010, 4 BN 66.09, NVwZ 2010, 1246 [bei Juris Rn.27]).

  • BVerwG, 18.07.2013 - 4 CN 3.12

    Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2015 - 1 KN 1/15
    2.1.3 Im vorliegenden Fall bedurfte es - entgegen der Ansicht des Antragstellers - auch keiner Angabe der verfügbaren Umweltinformationen in der Bekanntmachung über die Auslegung des Planentwurfs (vgl. dazu BVerwG, Beschl. vom 18.07.2013, 4 CN 3.12, BVerwGE 147, 206 ff.).

    Die Rüge des Antragstellers, der angegriffene Plan widerspreche dem Flächennutzungsplan und werde zu Verkehrs- und Erschließungsproblemen führen, mag auf die nach § 13a geforderte geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets verweisen, doch wird damit nicht die Erforderlichkeit der Planung, sondern das Verhältnis zum Flächennutzungsplan angesprochen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.07.2013, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 12.02.2015 - 15 ZB 13.1578

    Berufungszulassung (abgelehnt), abgrabungsrechtlicher Vorbescheid, Wirksamkeit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2015 - 1 KN 1/15
    Einem Belang von geringem Gewicht wird kaum ein Einfluss auf das Abwägungsergebnis zugesprochen werden können (vgl. VGH München, Beschl. v. 12.02.2015, 15 ZB 13.1578, Juris [Rn. 37]).
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2014 - 1 KN 1/12

    Möglichkeit der Festsetzung von Emissions- und Immissionswerte in einem

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2015 - 1 KN 1/15
    Eine solche Festsetzung ist auch in einem Sondergebiet auf der Grundlage des § 11 Abs. 2 Satz 1 BauNVO - also außerhalb der Gliederungsmöglichkeiten nach § 1 Abs. 4 bis 9 BauNVO - möglich, um den zulässigen Störgrad des Sondergebiets zu bestimmen und insbesondere das zulässige Emissionsverhalten der Nutzungen, also der im Sondergebiet zulässigen Betriebe und Anlagen, festzusetzen (vgl. Söfker, in: Ernst/Zinkahn u.a., BauGB 2014, § 11 BauNVO Rn. 33 m. w. N.); Voraussetzung ist, dass eine flächenbezogene Bestimmung der zulässigen Schallemissionen vorgenommen wird (OVG Lüneburg, Urt. v. 26.03.2014, 1 KN 1/12, Juris [Rn. 35]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2015 - 2 B 1323/14

    Vorläufige Außervollzusetzung eines Bebauungsplans aufgrund einer behaupteten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2015 - 1 KN 1/15
    Im Einzelfall kann eine Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005-1 für allgemeine Wohngebiete um 5 dB(A) - oder ggf. sogar mehr - das Ergebnis einer gerechten Abwägung sein, sofern dafür entsprechend gewichtige Abwägungsgesichtspunkte angeführt werden (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 10.02.2015, 2 B 1323/14.NE, Juris [Rn. 24 m. w. N.]).
  • BVerwG, 24.05.2007 - 4 BN 16.07

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Lärmbelästigung infolge

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2015 - 1 KN 1/15
    Von den Orientierungswerten darf im Einzelfall abgewichen werden, wobei die Gemeinde Möglichkeiten zur planerischen Abhilfe umso sorgfältiger zu prüfen hat, je weiter die Orientierungswerte überschritten werden (BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990, 4 N 6.88, BRS 50 Nr. 25, sowie Beschl. v. 24.05.2007, 4 BN 16.07 u. a., BauR 2007, 2014).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2015 - 1 KN 1/15
    Von den Orientierungswerten darf im Einzelfall abgewichen werden, wobei die Gemeinde Möglichkeiten zur planerischen Abhilfe umso sorgfältiger zu prüfen hat, je weiter die Orientierungswerte überschritten werden (BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990, 4 N 6.88, BRS 50 Nr. 25, sowie Beschl. v. 24.05.2007, 4 BN 16.07 u. a., BauR 2007, 2014).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2011 - 2 D 132/09

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans im Hinblick auf die Festsetzung von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2015 - 1 KN 1/15
    Die Möglichkeit einer solchen "Konfliktverlagerung" hat die Gemeinde prognostisch zu beurteilen; sie scheidet aus, wenn der planerisch offen gelassene Konflikt absehbar in einem nachfolgenden Verfahren nicht sachgerecht lösbar ist (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 16.03.2010, 4 BN 66.09, NVwZ 2010, 1246; OVG Münster, Urt. v. 06.10.2011, 2 D 132/09, Juris [Rn. 14]).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 8 S 940/12

    Außenbereichsinsel im Innenbereich; Bebauungsplan der Innenentwicklung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2015 - 1 KN 1/15
    2.1.1 Das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB kann auch bei "anderen Maßnahmen der Innenentwicklung", die sich - wie hier - an die Aufgabe einer "älteren" Nutzung (Schullandheim) anschließen, angewandt werden (vgl. Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn u. a., BauGB, Kommentar, 2014, § 13a BauGB Rn. 30; VGH Mannheim, Urt. v. 30.10.2014, 8 S 940/12, DVBl. 2015, 500/501 [zu 1.b.aa]).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2015 - 1 KN 1/15
    Ob der Planung (ggf.) private Belange entgegenstehen, ist keine Frage ihrer Erforderlichkeit, sondern der Abwägung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.05.1999, 4 BN 15.99, NVwZ 1999, 1338 f.).
  • BVerwG, 31.07.2014 - 4 BN 12.14

    Bebauungsplan; Erforderlichkeit eines ~; ~ der Innenentwicklung; beschleunigtes

  • OVG Niedersachsen, 18.09.2014 - 1 KN 123/12

    Koexistenz von Ferienwohnungen und Dauerwohnungen als Regelnutzungenin einem

  • VGH Hessen, 08.06.2015 - 3 A 938/14

    Planübergreifender und planinterner Nachbarschutz

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.08.2021 - 1 KN 4/17

    Bestimmtheit von Höhen- und Maßfestsetzungen in einem Bebauungsplan

    Das Erfordernis zur Angabe der verfügbaren Umweltinformationen in der Bekanntmachung über die Auslegung des Planentwurfs besteht daher für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB nicht (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 KN 1/15 -, Rn. 52, juris; Urteil vom 26. Juli 2017 - 1 KN 1/17 -, Rn. 41, juris; Krautzberger in: EZBK, BauGB, Stand: Februar 2021, § 13a Rn. 63).

    Für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gelten keine besonderen Anforderungen an die städtebauliche "Erforderlichkeit" der Planung i. S. d. § 1 Abs. 3 BauGB (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 KN 1/15 -, Rn. 54, juris).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2017 - 3 K 58/16

    Mischung von Dauer- und Erholungswohnen

    Insbesondere sind mit der Änderung der Art der baulichen Nutzung ersichtlich keine übergreifenden Probleme, die nur im Rahmen einer "regulären" Änderung des Flächennutzungsplanes lösbar sind, verbunden (vgl. auch OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 17. September 2015 - 1 KN 1/15 - Juris Rn. 55).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.11.2021 - 1 KN 13/16

    Normenkontrollverfahren gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan

    Die Orientierungswerte sind im Rahmen der Abwägung lediglich eine Orientierungshilfe; ihre schematische Anwendung in Form von "Grenzwerten" ist unzulässig (Senatsurteil vom 17. September 2015 - 1 KN 1/15 -, Rn. 71, juris).

    Überschritten sind die Grenzen zulässiger Konfliktverlagerung erst dann, wenn bereits im Planungsstadium absehbar ist, dass sich der offen gelassene Interessenkonflikt auch in einem nachfolgenden Verfahren nicht sachgerecht lösen lassen wird (BVerwG, Beschluss vom 20. April 2010 - 4 BN 17.10 -, Rn. 3, juris; Senatsurteil vom 17. September 2015 - 1 KN 1/15 -, Rn. 72, juris).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2017 - 3 K 253/15

    Unzulässige Mischung von Dauer- und Erholungswohnen

    Insbesondere sind mit der Änderung der Art der baulichen Nutzung ersichtlich keine übergreifenden Probleme, die nur im Rahmen einer "regulären" Änderung des Flächennutzungsplanes lösbar sind, verbunden (vgl. auch OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 17. September 2015 - 1 KN 1/15 - Juris Rn. 55).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.05.2017 - 1 KN 7/15

    (Un-)Zulässigkeit eines Normenkontrollantrages gegen einen Bebauungsplan

    Die Möglichkeit einer solchen "Konfliktverlagerung" hat die Gemeinde prognostisch zu beurteilen; sie scheidet aus, wenn der planerisch offen gelassene Konflikt absehbar in einem nachfolgenden Verfahren nicht sachgerecht lösbar ist (vgl. dazu OVG Schleswig, Urteil vom 17.09.2015 - 1 KN 1/15 -, juris Rn. 72 m.w.N.).
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